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Gesetzliche Pflicht

E-Rechnungspflicht ab 2025 - Was Sie jetzt tun müssen

Die elektronische Rechnung wird Pflicht. Erst empfangen, dann versenden. Was Handwerker, Ärzte, Dienstleister und Gastronomen wissen müssen - und wie Sie sich jetzt vorbereiten.

Ab 01.01.2025 PflichtBetrifft alle B2BZUGFeRD & XRechnung

Wann gilt was? Die Timeline

2025

Empfang PflichtJetzt aktiv

Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Der Empfang im ZUGFeRD- oder XRechnungs-Format ist Pflicht für B2B-Geschäfte.

2027

Versand für Große

Unternehmen mit über 800.000€ Jahresumsatz müssen E-Rechnungen versenden. Papier- und PDF-Rechnungen sind nicht mehr zulässig.

2028

Versand für Alle

Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen versenden. Auch Kleinunternehmer und Freiberufler sind betroffen. Keine Ausnahmen mehr.

Wie betrifft es Ihre Branche?

Die E-Rechnungspflicht betrifft alle Branchen im B2B-Bereich. Hier sehen Sie, was sich konkret ändert.

🔧

Handwerker

Angebote, Aufmaße und Schlussrechnungen - der typische Handwerker-Workflow ändert sich. Von der Auftragsbestätigung bis zur Abrechnung muss alles als E-Rechnung gehen.

  • Angebote → Auftragsbestätigung → Abschlagsrechnung → Schlussrechnung
  • Materialbestellungen bei Großhändlern
  • Subunternehmer-Abrechnungen
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🩺

Ärzte & Zahnärzte

Privatpatienten-Rechnungen, IGeL-Leistungen und Gutachten - was Praxen jetzt beachten müssen. Kassenabrechnung bleibt über KV, aber B2B-Rechnungen ändern sich.

  • Privatpatienten-Rechnungen (GOÄ/GOZ)
  • IGeL-Leistungen
  • Gutachten und Atteste für Unternehmen
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💼

Dienstleister

Laufende Verträge, Einzelrechnungen, Abonnements - Dienstleister haben oft viele verschiedene Rechnungsarten. Alle müssen auf E-Rechnung umgestellt werden.

  • Monatliche Abrechnungen / Abonnements
  • Einzelaufträge und Projektrechnungen
  • Wartungsverträge
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🍽️

Gastronomie

Catering-Rechnungen an Firmenkunden, Lieferantenbestellungen und Veranstaltungsabrechnungen - die B2B-Seite der Gastro muss E-Rechnung können.

  • Catering-Rechnungen an Unternehmen
  • Großhandel-Bestellungen
  • Event-Abrechnungen
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XRechnung vs. ZUGFeRD - Was ist was?

XRechnung

Reines XML-Format. Maschinenlesbar, aber nicht direkt menschenlesbar. Standard für öffentliche Auftraggeber (Behörden, Kommunen).

  • Pflicht für öffentliche Auftraggeber
  • 100% maschinenlesbar
  • Nicht direkt lesbar (nur XML)

ZUGFeRD

Empfehlung für KMU

PDF mit eingebettetem XML. Sieht aus wie eine normale Rechnung, enthält aber maschinenlesbare Daten. Beste Lösung für die meisten KMU.

  • Menschenlesbar (PDF) + maschinenlesbar (XML)
  • Einfacher Umstieg für KMU
  • Von den meisten Tools unterstützt

Tool-Vergleich: Wer kann E-Rechnung?

Die gängigen Buchhaltungstools unterstützen E-Rechnungen bereits. Hier der Überblick.

ToolZUGFeRDXRechnungPreisGeeignet für
lexofficeab 7,90€/MonatKleinunternehmer, Freiberufler
sevDeskab 8,90€/MonatKMU, Dienstleister
easybillab 14€/MonatKMU, Handel
DATEVüber SteuerberaterAlle mit Steuerberater

5-Schritte-Checkliste: E-Rechnung einführen

1

Ist-Analyse

Welche Rechnungen stellen Sie aus? Wie viele B2B-Rechnungen pro Monat? Welche Software nutzen Sie aktuell?

2

Software prüfen

Kann Ihre aktuelle Buchhaltungssoftware E-Rechnungen erstellen und empfangen? ZUGFeRD und/oder XRechnung?

3

Format wählen

ZUGFeRD (PDF mit eingebetteten Daten) oder XRechnung (reines XML)? Für die meisten KMU ist ZUGFeRD einfacher.

4

Prozesse anpassen

Rechnungsworkflow aktualisieren: Erstellung, Versand, Archivierung. Mitarbeiter schulen. E-Mail-Postfach für E-Rechnungs-Empfang einrichten.

5

Testen & Umstellen

Testrechnung erstellen und prüfen. Schrittweise auf E-Rechnung umstellen. Erst intern, dann an Kunden.

Häufige Fragen zur E-Rechnung

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format (XML). Eine PDF-Rechnung per E-Mail ist KEINE E-Rechnung. Die zwei anerkannten Formate in Deutschland sind XRechnung (reines XML) und ZUGFeRD (PDF mit eingebettetem XML).

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?

Ab 01.01.2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 müssen Unternehmen mit über 800.000€ Umsatz E-Rechnungen versenden. Ab 2028 gilt die Versandpflicht für alle Unternehmen im B2B-Bereich.

Sind Kleinunternehmer betroffen?

Ja! Auch Kleinunternehmer müssen ab 2025 E-Rechnungen empfangen können. Die Versandpflicht gilt ab 2028 für alle - auch für Kleinunternehmer mit B2B-Umsätzen.

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

XRechnung ist ein reines XML-Format - maschinenlesbar, aber nicht menschenlesbar. ZUGFeRD kombiniert ein normales PDF mit eingebetteten XML-Daten - sowohl menschen- als auch maschinenlesbar. Für die meisten KMU ist ZUGFeRD die bessere Wahl.

Gilt die Pflicht auch für Rechnungen an Privatpersonen (B2C)?

Nein. Die E-Rechnungspflicht gilt nur für B2B-Geschäfte (Unternehmen an Unternehmen). Rechnungen an Privatpersonen können weiterhin als Papier oder PDF versendet werden.

Was passiert, wenn ich keine E-Rechnung ausstelle?

Ab dem jeweiligen Stichtag sind Papier- und PDF-Rechnungen im B2B-Bereich nicht mehr vorsteuerabzugsfähig. Ihr Geschäftspartner kann die Vorsteuer nicht geltend machen - das wird schnell zum Problem in der Geschäftsbeziehung.

Welche Software brauche ich?

Die meisten modernen Buchhaltungstools (lexoffice, sevDesk, easybill, DATEV) unterstützen E-Rechnungen bereits. Prüfen Sie, ob Ihre aktuelle Software ZUGFeRD und/oder XRechnung kann. Falls nicht: Ein Wechsel lohnt sich jetzt.

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