Automatisierungsbeispiele
HOAI 2021 Rechner

HOAI Rechner: Architektenhonorar berechnen

Berechnen Sie das Architektenhonorar nach HOAI 2021. Geben Sie die anrechenbaren Kosten ein, wählen Sie Honorarzone und Leistungsphasen.

EUR

Netto-Baukosten ohne Umsatzsteuer (KG 300 + 400 nach DIN 276)

Honorarzone

Zone III — Durchschnittliche Anforderungen (Faktor: 1.00)

Leistungsphasen (LP 1-9)
|

Gewählter Leistungsumfang: 100 % von 100 %

Was bedeutet HOAI 2021?

Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt seit Jahrzehnten die Vergütung für Planungsleistungen in Deutschland. Mit der Novelle 2021 gelten die bisherigen Mindest- und Höchstsätze nur noch als Orientierungswerte — das heißt, Architekten und Bauherren können das Honorar frei vereinbaren. In der Praxis orientieren sich die meisten Verträge dennoch an der HOAI-Tafel, weshalb ein HOAI-Rechner unverzichtbar für die Kostenplanung ist.

Wie funktioniert die Honorarberechnung?

Das Architektenhonorar ergibt sich aus drei Faktoren: den anrechenbaren Kosten (Netto-Baukosten der Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276), der Honorarzone (I bis V, je nach Planungskomplexität) und den beauftragten Leistungsphasen (LP 1 bis 9). Die Honorartafel ordnet jeder Kostenhöhe und Honorarzone einen Grundwert zu. Dieser wird mit dem prozentualen Anteil der gewählten Leistungsphasen multipliziert. Üblich ist die Beauftragung aller neun Leistungsphasen (100 %), bei Teilbeauftragungen wird nur der entsprechende Prozentsatz berechnet.

Wann sollten Sie diesen HOAI-Rechner nutzen?

Nutzen Sie den Rechner, um bereits in einer frühen Planungsphase eine realistische Kostenschätzung für Architektenleistungen zu erhalten — ob für einen Neubau, eine Sanierung oder einen Umbau. Die Ergebnisse eignen sich als Grundlage für Honorarverhandlungen, zur Budgetplanung und für Fördermittelanträge. Beachten Sie: Bei Umbauten kann ein Umbauzuschlag von bis zu 33 % anfallen, der hier nicht berücksichtigt ist.

Die 9 HOAI-Leistungsphasen im Detail

Die HOAI gliedert die Architektenleistung in neun Leistungsphasen. Jede Phase hat einen festen prozentualen Anteil am Gesamthonorar. In der Praxis werden oft nicht alle Phasen beauftragt — etwa wenn die Ausführungsplanung entfällt oder die Objektüberwachung vom Bauherrn selbst übernommen wird. Genau deshalb ist es wichtig, im HOAI-Rechner oben nur die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen zu aktivieren:

  • LP 1 — Grundlagenermittlung (2 %): Klärung der Aufgabenstellung mit dem Bauherrn, erste Beratung zum Gesamtleistungsbedarf.
  • LP 2 — Vorplanung (7 %): Analyse der Grundlagen, Varianten, erste grafische Darstellung, Kostenschätzung.
  • LP 3 — Entwurfsplanung (15 %): Durcharbeitung des Planungskonzepts, zeichnerische Darstellung (meist im Maßstab 1:100), Kostenberechnung.
  • LP 4 — Genehmigungsplanung (3 %): Erarbeitung und Zusammenstellung der Vorlagen für die baurechtliche Genehmigung.
  • LP 5 — Ausführungsplanung (25 %): Durcharbeitung der Ergebnisse aus LP 3 und LP 4 bis zur ausführungsreifen Lösung (Maßstab 1:50 bis 1:1).
  • LP 6 — Vorbereitung der Vergabe (10 %): Aufstellen von Leistungsverzeichnissen mit Leistungsbeschreibung nach Gewerken.
  • LP 7 — Mitwirkung bei der Vergabe (4 %): Einholen von Angeboten, Preisvergleiche, Mitwirken bei der Auftragsvergabe.
  • LP 8 — Objektüberwachung (32 %): Bauleitung, Überwachung der Ausführung und Kostenkontrolle — mit Abstand die umfangreichste Phase.
  • LP 9 — Objektbetreuung (2 %): Begehungen zur Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Gewährleistungsfrist.

Die Summe aller Phasen ergibt 100 %. Die mit Abstand kostenintensivste Phase ist LP 8 Objektüberwachung mit 32 % — hier steckt die tägliche Baustellenarbeit. LP 1, 4 und 9 fallen prozentual gering aus, weil sie jeweils klar abgrenzbare Einzelakte sind.

Die 5 Honorarzonen: Welche passt zu meinem Projekt?

Die Honorarzone bildet die Planungsanforderungen eines Objekts ab — je komplexer, desto höher die Zone und damit das Honorar. Die Einstufung erfolgt anhand von Bewertungsmerkmalen in § 35 HOAI 2021. Fünf Zonen stehen zur Verfügung, mit folgenden Multiplikatoren auf das Grundhonorar:

  • Zone I — Sehr geringe Anforderungen (× 0,72): Einfache Lagerhallen, Gewächshäuser, schlichte landwirtschaftliche Zweckbauten.
  • Zone II — Geringe Anforderungen (× 0,86): Standard-Wohnhäuser ohne besondere Gestaltungsanforderungen, Einfachbauten im Gewerbe.
  • Zone III — Durchschnittliche Anforderungen (× 1,00): Die Regel-Zone für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Standard-Bürogebäude.
  • Zone IV — Überdurchschnittliche Anforderungen (× 1,14): Anspruchsvolle Wohnarchitektur, öffentliche Bauten wie Schulen, Verwaltungsgebäude mit gehobener Ausstattung.
  • Zone V — Sehr hohe Anforderungen (× 1,28): Museen, Theater, komplexe Krankenhäuser, denkmalgeschützte Sanierungen mit hohem gestalterischen Anspruch.

Bei Zweifelsfällen — etwa einem gehobenen Einfamilienhaus mit besonderen Gestaltungselementen — ist eine Einstufung zwischen zwei Zonen möglich (z. B. II/III oder III/IV). Für die HOAI-Honorarzone ist letztlich die konkrete Planungskomplexität entscheidend, nicht die reine Gebäudekategorie.

Häufige Fragen zum HOAI-Rechner

Ist der HOAI-Rechner 2026 kostenlos?

Ja, dieser HOAI-Rechner ist vollständig kostenlos und ohne Registrierung nutzbar. Sie können beliebig viele Varianten durchrechnen und das Ergebnis optional als PDF anfordern.

Welche HOAI-Fassung liegt zugrunde?

Der Rechner basiert auf der HOAI 2021 (§ 35 für Gebäude und Innenräume) und den dort definierten Orientierungswerten. Die Novelle 2021 hat die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze abgeschafft — die Tafelwerte bleiben aber in den allermeisten Verträgen die faktische Verhandlungsbasis.

Was sind „anrechenbare Kosten"?

Anrechenbare Kosten sind die Netto-Baukosten der Kostengruppen 300 (Bauwerk — Baukonstruktionen) und 400 (Bauwerk — Technische Anlagen) nach DIN 276. Grundstückskosten, Außenanlagen oder Einrichtung gehören nicht dazu. Bei Umbauten und Modernisierungen werden die Kosten der mitverarbeiteten Bausubstanz zu 50–80 % angerechnet.

Was ist der Umbauzuschlag?

Bei Umbauten und Modernisierungen kann ein Umbauzuschlag von bis zu 33 % auf das berechnete Honorar erhoben werden — weil Arbeiten im Bestand planerisch aufwendiger sind als ein Neubau. Dieser Zuschlag ist im Rechner oben nicht automatisch enthalten und muss im Vertrag separat vereinbart werden.

Wie genau sind die Ergebnisse?

Die Berechnung entspricht den Orientierungswerten der HOAI 2021 und dient als Verhandlungsgrundlage. Das tatsächliche Honorar kann je nach Honorarvereinbarung, Umbauzuschlag und besonderen Leistungen (z. B. energetische Optimierung, Nachhaltigkeitszertifizierung) abweichen. Für den rechtssicheren Honorarvertrag sollten Sie projektspezifisch mit einem Architekten oder einer Kammer abstimmen.

Architekten: Verwaltung automatisieren statt abrechnen

Sie sind Architekt und möchten wiederkehrende Verwaltungsaufgaben automatisieren — von der HOAI-Abrechnung über die Rechnungsstellung bis zur Projektkommunikation? Erfahren Sie in unserem Ratgeber für Architekten, welche BIM-Software, Projektmanagement-Tools und Planungssoftware zu Ihrer Bürogröße passen — und wie sich 5 bis 10 Stunden pro Woche für die eigentliche Planung freischaufeln lassen.

Weitere kostenlose Tools

Ratgeber nach Branche