Berechnen Sie das Architektenhonorar nach HOAI 2021. Geben Sie die anrechenbaren Kosten ein, wählen Sie Honorarzone und Leistungsphasen.
Netto-Baukosten ohne Umsatzsteuer (KG 300 + 400 nach DIN 276)
Gewählter Leistungsumfang: 100 % von 100 %
Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt seit Jahrzehnten die Vergütung für Planungsleistungen in Deutschland. Mit der Novelle 2021 gelten die bisherigen Mindest- und Höchstsätze nur noch als Orientierungswerte — das heißt, Architekten und Bauherren können das Honorar frei vereinbaren. In der Praxis orientieren sich die meisten Verträge dennoch an der HOAI-Tafel, weshalb ein HOAI-Rechner unverzichtbar für die Kostenplanung ist.
Das Architektenhonorar ergibt sich aus drei Faktoren: den anrechenbaren Kosten (Netto-Baukosten der Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276), der Honorarzone (I bis V, je nach Planungskomplexität) und den beauftragten Leistungsphasen (LP 1 bis 9). Die Honorartafel ordnet jeder Kostenhöhe und Honorarzone einen Grundwert zu. Dieser wird mit dem prozentualen Anteil der gewählten Leistungsphasen multipliziert. Üblich ist die Beauftragung aller neun Leistungsphasen (100 %), bei Teilbeauftragungen wird nur der entsprechende Prozentsatz berechnet.
Nutzen Sie den Rechner, um bereits in einer frühen Planungsphase eine realistische Kostenschätzung für Architektenleistungen zu erhalten — ob für einen Neubau, eine Sanierung oder einen Umbau. Die Ergebnisse eignen sich als Grundlage für Honorarverhandlungen, zur Budgetplanung und für Fördermittelanträge. Beachten Sie: Bei Umbauten kann ein Umbauzuschlag von bis zu 33 % anfallen, der hier nicht berücksichtigt ist.
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