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Umsatzsteuer-Voranmeldung: Anleitung, Fristen und Elster-Tipps

Umsatzsteuer-Voranmeldung Schritt für Schritt: Wann, wie oft, welche Formulare? Elster-Anleitung, Fristverlängerung, häufige Fehler vermeiden.

11 Min. Lesezeit·Aktualisiert: 22.1.2026

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) gehört zu den wichtigsten Pflichten für Unternehmer. Regelmäßig, pünktlich, korrekt - sonst drohen Säumniszuschläge und Ärger mit dem Finanzamt.

Die gute Nachricht: Mit etwas System ist die Voranmeldung in 15-30 Minuten erledigt. Diese Anleitung zeigt Ihnen, wie.

Was Sie lernen:

  • Wer muss wann abgeben?
  • Schritt-für-Schritt Elster-Anleitung
  • Dauerfristverlängerung nutzen
  • Typische Fehler vermeiden

Grundlagen: Was ist die UStVA?

Definition:

Mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung melden Sie dem Finanzamt:

  • Wie viel Umsatzsteuer Sie eingenommen haben (auf Ihre Rechnungen)
  • Wie viel Vorsteuer Sie bezahlt haben (auf Eingangsrechnungen)
  • Die Differenz (Zahllast oder Erstattung)

Das Prinzip:

`

Eingenommene Umsatzsteuer (Ausgangsrechnungen)

  • Bezahlte Vorsteuer (Eingangsrechnungen)

= Zahllast (positiv) oder Erstattung (negativ)

`

Beispiel:

  • Sie haben 10.000€ netto in Rechnung gestellt → 1.900€ Umsatzsteuer
  • Sie haben Eingangsrechnungen mit 500€ Vorsteuer
  • Zahllast: 1.900€ - 500€ = 1.400€ ans Finanzamt

Wichtig:

Die UStVA ist eine Vorauszahlung. Die endgültige Abrechnung erfolgt mit der Umsatzsteuer-Jahreserklärung.

Wer muss wann abgeben?

Abgaberhythmus richtet sich nach der Steuerlast des Vorjahres:

Monatliche Abgabe

Pflicht wenn:

  • Vorjahres-Zahllast > 7.500€
  • Im Gründungsjahr (erstes und folgendes Jahr)

Frist: 10. des Folgemonats

(Mit Dauerfristverlängerung: 10. des übernächsten Monats)

Beispiel:

Januar-Umsätze → Frist: 10. Februar (bzw. 10. März mit Verlängerung)

Vierteljährliche Abgabe

Möglich wenn:

  • Vorjahres-Zahllast zwischen 1.000€ und 7.500€

Fristen:

  • Q1 (Jan-Mär): 10. April
  • Q2 (Apr-Jun): 10. Juli
  • Q3 (Jul-Sep): 10. Oktober
  • Q4 (Okt-Dez): 10. Januar

Befreiung von der Voranmeldung

Möglich wenn:

  • Vorjahres-Zahllast unter 1.000€

Dann:

Keine unterjährigen Voranmeldungen nötig, nur Jahreserklärung.

Aber Achtung:

Finanzamt kann trotzdem monatliche Abgabe anordnen.

Die Dauerfristverlängerung

Was ist das?

Sie bekommen einen Monat mehr Zeit für die Abgabe.

Statt: 10. des Folgemonats

Mit Verlängerung: 10. des übernächsten Monats

Beispiel:

Januar-Voranmeldung: Normalfrist 10.02., mit Verlängerung 10.03.

Voraussetzung:

Einmalig beantragen + Sondervorauszahlung leisten (1/11 der Vorjahres-Zahllast).

Sondervorauszahlung:

  • Wird mit der letzten Voranmeldung des Jahres verrechnet
  • Ist quasi eine Kaution

So beantragen Sie:

  1. Elster → "Formulare" → "Umsatzsteuer" → "Dauerfristverlängerung"
  2. Antrag bis 10. Februar des Jahres stellen
  3. Sondervorauszahlung überweisen

Empfehlung:

Für fast jeden Unternehmer sinnvoll - mehr Puffer, weniger Stress.

Elster: Schritt-für-Schritt Anleitung

So füllen Sie die UStVA in Elster aus:

Vorbereitung

Sie brauchen:

  • Elster-Zugang (elster.de mit Zertifikat)
  • Summe Ihrer Ausgangsrechnungen (netto, nach Steuersatz)
  • Summe Vorsteuer aus Eingangsrechnungen
  • Ggf. innergemeinschaftliche Erwerbe/Lieferungen

Zahlen vorbereiten:

`

Ausgangsrechnungen:

  • 19% USt: Nettobetrag ___€, USt ___€
  • 7% USt: Nettobetrag ___€, USt ___€
  • Steuerfrei: Nettobetrag ___€

Eingangsrechnungen:

  • Vorsteuer gesamt: ___€

`

Formular ausfüllen

1. Elster öffnen

→ Mein Elster → Formulare & Leistungen → Umsatzsteuer-Voranmeldung

2. Zeitraum wählen

→ Monat oder Quartal auswählen

3. Wichtige Felder:

Kennzahl 81: Umsätze 19% (Netto-Bemessungsgrundlage)

Kennzahl 86: Umsätze 7% (Netto-Bemessungsgrundlage)

Kennzahl 66: Vorsteuer aus Rechnungen

4. Prüfen und absenden

→ "Daten prüfen" → Fehler korrigieren → "Absenden"

Beispiel ausgefüllt

Ihre Zahlen:

  • Ausgangsrechnungen 19%: 8.000€ netto
  • Ausgangsrechnungen 7%: 500€ netto
  • Vorsteuer: 420€

Im Formular:

  • Kz 81: 8.000 (ergibt 1.520€ USt)
  • Kz 86: 500 (ergibt 35€ USt)
  • Kz 66: 420

Berechnung automatisch:

USt (1.520 + 35) - VSt (420) = 1.135€ Zahllast

Diese 1.135€ überweisen Sie ans Finanzamt.

Die wichtigsten Kennzahlen

| Kennzahl | Bedeutung |

|----------|-----------|

| 81 | Umsätze 19% (Netto) |

| 86 | Umsätze 7% (Netto) |

| 35 | Umsätze 0% (innergemeinschaftliche Lieferung) |

| 41 | Innergemeinschaftliche Erwerbe 19% |

| 66 | Vorsteuer aus Rechnungen |

| 67 | Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb |

| 83 | Verbleibende USt-Vorauszahlung |

Die meisten kleinen Unternehmen brauchen nur:

  • Kz 81 (Umsätze 19%)
  • Kz 86 (Umsätze 7%, wenn relevant)
  • Kz 66 (Vorsteuer)

Zahlung ans Finanzamt

Wann zahlen?

Gleichzeitig mit der Abgabefrist (10. des Folgemonats bzw. mit Verlängerung).

Wie zahlen?

Option 1: Lastschrifteinzug (empfohlen)

  • SEPA-Mandat beim Finanzamt hinterlegen
  • Betrag wird automatisch eingezogen
  • Nie Fristen verpassen

Option 2: Überweisung

  • An Ihr Finanzamt
  • Verwendungszweck: Steuernummer + Zeitraum
  • Beispiel: "123/456/78901 USt-VA 01/2026"

Option 3: Bei Erstattung

  • Geld kommt automatisch auf Ihr hinterlegtes Konto
  • Ggf. mit Jahreserklärung verrechnet

Säumniszuschlag bei Verspätung:

1% des Betrags pro angefangenem Monat (ab 25€ Verspätung).

Sonderfälle

Situationen, die Fragen aufwerfen:

Nullmeldung

Keine Umsätze im Monat?

Trotzdem Voranmeldung abgeben! Mit 0€.

So geht's:

Alle Felder mit 0 ausfüllen oder leer lassen.

Warum?

  • Abgabepflicht bleibt
  • Sonst Schätzung durch Finanzamt

Vorsteuerüberhang

Mehr Vorsteuer als Umsatzsteuer?

→ Sie bekommen Geld zurück.

Beispiel:

  • USt: 500€
  • VSt: 1.200€
  • Erstattung: 700€

Häufig bei:

  • Gründung (viele Anschaffungen)
  • Großer Wareneinkauf
  • Investitionen

Korrektur einer Voranmeldung

Fehler bemerkt?

Korrigierte Voranmeldung einreichen.

So geht's:

  1. Neue Voranmeldung für denselben Zeitraum
  2. Korrigierte Zahlen eintragen
  3. Absenden (ersetzt die alte)

Wichtig:

Je früher korrigiert, desto besser. Bei Selbstanzeige keine Strafe.

Kleinunternehmer

Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)?

Dann KEINE Umsatzsteuer-Voranmeldung nötig!

Voraussetzungen:

  • Vorjahresumsatz < 22.000€
  • Laufendes Jahr voraussichtlich < 50.000€

Konsequenz:

  • Keine USt auf Rechnungen
  • Keine Vorsteuer abziehbar
  • Keine Voranmeldungen

Software für die UStVA

Manuell mit Elster:

  • Kostenlos
  • Direkt beim Finanzamt
  • Für Wenig-Buchende ausreichend

Buchhaltungssoftware:

  • Lexoffice, sevDesk, DATEV
  • Summiert automatisch
  • Übertragung an Elster per Klick

Vorteil Software:

Keine manuelle Summierung, weniger Fehler, Zeitersparnis.

Empfehlung:

Ab 10+ Rechnungen/Monat lohnt sich Software.

Häufige Fehler vermeiden

Fehler 1: Frist verpasst

  • Säumniszuschläge, Verspätungszuschlag
  • Lösung: Dauerfristverlängerung + Erinnerung im Kalender

Fehler 2: Brutto statt Netto

  • Falscher Betrag gemeldet
  • Lösung: Immer Netto-Beträge in Kz 81/86

Fehler 3: Vorsteuer vergessen

  • Sie zahlen zu viel
  • Lösung: Alle Eingangsrechnungen sammeln

Fehler 4: Falscher Steuersatz

  • 7% und 19% verwechselt
  • Lösung: Jede Rechnung prüfen

Fehler 5: Privatausgaben als Vorsteuer

  • Vorsteuer nur für betriebliche Ausgaben!
  • Lösung: Privat und geschäftlich trennen

Fehler 6: Keine Nullmeldung

  • "Im Januar hatte ich keine Umsätze, also melde ich nichts"
  • Falsch! Nullmeldung ist Pflicht.

Checkliste monatliche UStVA

Vor der Abgabe:

  • [ ] Alle Ausgangsrechnungen erfasst?
  • [ ] Alle Eingangsrechnungen mit VSt erfasst?
  • [ ] Steuersätze korrekt?
  • [ ] Nur betriebliche Vorsteuer?

Bei der Abgabe:

  • [ ] Richtiger Zeitraum gewählt?
  • [ ] Netto-Beträge eingetragen?
  • [ ] Vorsteuer eingetragen?
  • [ ] Daten geprüft?
  • [ ] Erfolgreich übermittelt?

Nach der Abgabe:

  • [ ] Übermittlungsbestätigung gespeichert?
  • [ ] Zahlung veranlasst (oder Lastschrift aktiv)?
  • [ ] Frist für nächsten Monat notiert?

Fazit

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist Routine - mit dem richtigen System kein Hexenwerk.

Die wichtigsten Punkte:

  1. Frist: 10. des Folgemonats (mit Verlängerung: 10. des übernächsten)
  2. Dauerfristverlängerung beantragen - ein Monat mehr Puffer
  3. Netto-Umsätze + Vorsteuer = fertig
  4. Auch Nullmeldung ist Pflicht
  5. Lastschrifteinzug spart Stress

Ihr nächster Schritt:

  1. Dauerfristverlängerung beantragen (falls noch nicht)
  2. System etablieren: Wann sammeln Sie die Zahlen?
  3. Kalendererinnerung setzen
  4. Optional: Buchhaltungssoftware für automatische Summierung

15-30 Minuten pro Monat - und Sie sind auf der sicheren Seite.

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