ROI & Methodik

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): Anleitung für Selbstständige

EÜR einfach erklärt: Wer muss sie machen? Wie wird sie erstellt? Anlage EÜR ausfüllen, Betriebsausgaben, Abschreibungen. Mit Beispielen und Tipps.

13 Min. Lesezeit·Aktualisiert: 22.1.2026

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die einfachste Form der Gewinnermittlung - und für die meisten Selbstständigen, Freiberufler und kleinen Unternehmen völlig ausreichend.

Statt komplizierter Bilanzierung: Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn. Fertig.

Was Sie lernen:

  • Wer die EÜR machen darf (und wer muss bilanzieren)
  • Wie Sie die EÜR erstellen
  • Anlage EÜR richtig ausfüllen
  • Typische Betriebsausgaben und Abschreibungen

Was ist die EÜR?

Definition:

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG.

Das Prinzip:

`

Betriebseinnahmen (was Sie einnehmen)

  • Betriebsausgaben (was Sie ausgeben)

= Gewinn (oder Verlust)

`

Wichtiges Merkmal: Zufluss-/Abfluss-Prinzip

Es zählt, wann das Geld fließt - nicht wann die Rechnung gestellt wird.

Beispiel:

  • Rechnung gestellt am 15.12.2025
  • Kunde zahlt am 10.01.2026

→ Einnahme zählt für 2026 (nicht 2025)

Unterschied zur Bilanz:

  • EÜR: Einfache Gegenüberstellung
  • Bilanz: Doppelte Buchführung, Inventar, Abschlüsse
  • EÜR ist VIEL einfacher!

Wer darf die EÜR machen?

EÜR erlaubt für:

  • Freiberufler (immer, unabhängig vom Umsatz)
  • Gewerbetreibende unter den Grenzen:

- Umsatz ≤ 600.000€/Jahr UND

- Gewinn ≤ 60.000€/Jahr

  • Kleinunternehmer
  • Land- und Forstwirte (unter Grenzen)

Bilanzierungspflicht ab:

  • Umsatz > 600.000€/Jahr ODER
  • Gewinn > 60.000€/Jahr ODER
  • Eintrag ins Handelsregister (Kaufleute)
  • GmbH, UG, AG (immer)

Freiberufler (Katalogberufe):

Ärzte, Anwälte, Architekten, Ingenieure, Journalisten, Künstler, Steuerberater, etc.

→ Immer EÜR möglich, egal wie hoch der Umsatz.

Im Zweifel: Steuerberater fragen - die Grenzen sind klar definiert.

Betriebseinnahmen: Was zählt dazu?

Typische Betriebseinnahmen:

  • Umsätze aus Verkauf/Dienstleistung
  • Provisionen
  • Honorare
  • Erstattungen (Versicherung, Krankenkasse bei Selbstständigen)
  • Einnahmen aus Vermietung betrieblicher Gegenstände
  • Zuschüsse (Corona-Hilfen, Fördermittel)
  • Sachentnahmen (Eigenverbrauch)

Achtung Umsatzsteuer:

  • Bei der EÜR ist die erhaltene USt eine Einnahme
  • Die gezahlte USt (an Finanzamt) ist eine Ausgabe
  • Oder: Netto-Methode (nur Nettobeträge, USt separat)

Nicht zu den Einnahmen zählen:

  • Private Einlagen (eigenes Geld ins Geschäft)
  • Durchlaufende Posten (Auslagen für Kunden)
  • Darlehen (Sie bekommen Geld, aber es ist keine Einnahme)

Betriebsausgaben: Was können Sie absetzen?

Grundsatz: Alles, was betrieblich veranlasst ist.

Typische Betriebsausgaben

  • Wareneinkauf / Material
  • Miete für Geschäftsräume
  • Büromaterial
  • Telefon, Internet
  • Software, Lizenzen
  • Versicherungen (betriebliche)
  • Beiträge (IHK, Berufsverband)
  • Fortbildung
  • Fachliteratur
  • Werbung, Marketing
  • Reisekosten
  • Fahrzeugkosten (betrieblicher Anteil)
  • Bewirtung (70% absetzbar)
  • Geschenke (bis 50€ pro Person/Jahr)
  • Rechts- und Beratungskosten
  • Bankgebühren (Geschäftskonto)
  • Abschreibungen (AfA)

Arbeitszimmer

Häusliches Arbeitszimmer:

  • Voll absetzbar: Wenn es Mittelpunkt der Tätigkeit ist
  • Bis 1.260€/Jahr: Wenn kein anderer Arbeitsplatz verfügbar
  • Nicht absetzbar: Wenn nur gelegentlich genutzt

Homeoffice-Pauschale (Alternative):

  • 6€ pro Tag, max. 1.260€/Jahr
  • Kein separates Zimmer nötig
  • Einfacher nachzuweisen

Fahrzeugkosten

Firmenwagen:

  • Alle Kosten absetzbar (Leasing, Versicherung, Benzin, Reparatur)
  • Privatanteil versteuern (1%-Regelung oder Fahrtenbuch)

Privat-PKW für Geschäft:

  • Kilometerpauschale: 0,30€/km
  • Oder: Anteilige Kosten nach Fahrtenbuch

Empfehlung:

Unter 50% betriebliche Nutzung → Kilometerpauschale

Über 50% → Firmenwagen oder Fahrtenbuch

Abschreibungen (AfA)

Was wird abgeschrieben?

Anschaffungen über 800€ netto (GWG-Grenze).

Beispiele:

  • Computer: 3 Jahre
  • Büromöbel: 13 Jahre
  • PKW: 6 Jahre
  • Software: 3 Jahre (oder sofort, wenn unter 800€)

Unter 800€ netto:

Sofort komplett absetzen (GWG = Geringwertiges Wirtschaftsgut)

Beispiel Laptop 1.200€ netto:

→ Abschreibung über 3 Jahre = 400€/Jahr

Die Anlage EÜR ausfüllen

Die Anlage EÜR muss mit der Steuererklärung eingereicht werden.

Aufbau der Anlage EÜR

Zeilen 1-10: Allgemeine Angaben

Zeilen 11-22: Betriebseinnahmen

Zeilen 23-65: Betriebsausgaben

Zeilen 66-85: Gewinnermittlung

Zeilen 86-96: Ergänzende Angaben

Wichtige Zeilen:

| Zeile | Inhalt |

|-------|--------|

| 14 | Umsatzerlöse |

| 16 | Sonstige Einnahmen |

| 26 | Waren, Material |

| 27 | Bezogene Leistungen |

| 31 | Gehälter, Löhne |

| 38 | Raumkosten |

| 47 | Fahrzeugkosten |

| 50 | Reisekosten |

| 56 | Abschreibungen |

| 65 | Übrige Ausgaben |

Beispiel einer EÜR

IT-Freelancer, Jahr 2025:

Einnahmen:

  • Honorare: 65.000€
  • Erstattung Versicherung: 200€
  • Summe Einnahmen: 65.200€

Ausgaben:

  • Büromaterial: 400€
  • Software/Lizenzen: 1.200€
  • Telefon/Internet: 600€
  • Homeoffice-Pauschale: 1.260€
  • Fortbildung: 800€
  • Fachliteratur: 150€
  • Fahrtkosten (Km-Pauschale): 900€
  • Bewirtung (70%): 350€
  • Versicherungen: 1.500€
  • Steuerberater: 1.200€
  • Abschreibung Laptop: 400€
  • Sonstige: 500€
  • Summe Ausgaben: 9.260€

Gewinn: 65.200€ - 9.260€ = 55.940€

Dieser Gewinn wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Zufluss-Abfluss-Prinzip verstehen

Das wichtigste Prinzip der EÜR:

Es zählt, WANN das Geld fließt.

Einnahmen:

  • Zählen im Jahr des Zahlungseingangs
  • Rechnung Dezember, Zahlung Januar → Einnahme im neuen Jahr

Ausgaben:

  • Zählen im Jahr der Zahlung
  • Rechnung Dezember, Zahlung Dezember → Ausgabe im alten Jahr

Gestaltungsmöglichkeiten (legal!):

Gewinn senken:

  • Rechnungen noch im Dezember bezahlen
  • Kundenzahlung ins neue Jahr "schieben"

Gewinn erhöhen:

  • Ausgaben ins neue Jahr verschieben
  • Schnelle Rechnungsstellung und Mahnung

Achtung bei regelmäßigen Zahlungen:

Miete für Januar, gezahlt am 28.12.

→ Gehört trotzdem ins neue Jahr (10-Tage-Regel)

EÜR mit Software erstellen

Manuelle EÜR (Excel):

  • Möglich, aber fehleranfällig
  • Für sehr wenige Buchungen
  • Keine automatische Zuordnung

Buchhaltungssoftware:

  • Lexoffice, sevDesk, FastBill
  • Automatische EÜR-Erstellung
  • Direkte Übermittlung an Elster

Über Steuerberater:

  • Belegsammlung übergeben
  • Steuerberater erstellt EÜR
  • Teurer, aber sicherer

Empfehlung:

Ab 20+ Rechnungen/Jahr: Buchhaltungssoftware (30-50€/Monat)

Weniger: Excel oder Steuerberater

Lexoffice Beispiel:

  1. Einnahmen und Ausgaben buchen (übers Jahr)
  2. Jahresende: "EÜR erstellen" klicken
  3. Prüfen
  4. An Elster übermitteln

Häufige Fehler vermeiden

Fehler 1: Brutto/Netto verwechseln

  • Einnahmen und Ausgaben: Konsistent sein
  • Entweder alles brutto oder alles netto + USt separat

Fehler 2: Private Ausgaben absetzen

  • Nur betrieblich veranlasste Ausgaben!
  • Gemischte Nutzung: Nur betrieblichen Anteil

Fehler 3: Abschreibung vergessen

  • Großanschaffungen müssen abgeschrieben werden
  • Unter 800€: Sofort absetzen (GWG)

Fehler 4: Belege fehlen

  • Keine Ausgabe ohne Beleg!
  • Eigenbelege für Kleinbeträge möglich

Fehler 5: Zufluss-Prinzip nicht beachtet

  • Offene Rechnungen sind KEINE Einnahme
  • Erst wenn Geld auf dem Konto

Fehler 6: Vorsteuer vergessen

  • Wenn Sie nicht Kleinunternehmer sind
  • Gezahlte VSt ist eine Ausgabe
  • Erhaltene USt ist eine Einnahme

Fehler 7: Zu spät abgeben

  • Frist: 31. Juli des Folgejahres (ohne Berater)
  • Mit Steuerberater: Ende Februar des übernächsten Jahres

Checkliste Jahresabschluss EÜR

Zum Jahresende:

  • [ ] Alle Einnahmen erfasst?
  • [ ] Alle Ausgaben gebucht?
  • [ ] Abschreibungen berechnet?
  • [ ] Homeoffice-Pauschale oder Arbeitszimmer?
  • [ ] Fahrtkosten vollständig?
  • [ ] Privatanteile herausgerechnet?

Vor der Abgabe:

  • [ ] Umsatzsteuer-Jahreserklärung passt zur EÜR?
  • [ ] Summen plausibel?
  • [ ] Alle Belege vorhanden und sortiert?
  • [ ] Kontoauszüge stimmen mit Buchungen überein?

Nach der Abgabe:

  • [ ] Übermittlungsbestätigung gespeichert
  • [ ] Unterlagen 10 Jahre aufbewahren
  • [ ] Steuerbescheid prüfen bei Erhalt

Fazit

Die EÜR ist die einfachste Form der Gewinnermittlung - und für die meisten Selbstständigen völlig ausreichend.

Die wichtigsten Punkte:

  1. Einnahmen - Ausgaben = Gewinn (so einfach ist es)
  2. Zufluss-Prinzip: Es zählt, wann Geld fließt
  3. Betriebsausgaben konsequent erfassen
  4. Abschreibungen nicht vergessen
  5. Belege aufbewahren (10 Jahre)

Empfohlene Tools:

  • Wenige Buchungen: Excel-Vorlage
  • Ab 20 Buchungen/Jahr: Lexoffice, sevDesk (30-50€/Mo)
  • Komplex: Steuerberater einbinden

Ihr nächster Schritt:

  1. System etablieren: Wie erfassen Sie Einnahmen/Ausgaben?
  2. Buchhaltungssoftware testen (kostenlose Testphase)
  3. Quartalsweise prüfen (nicht erst am Jahresende)
  4. Belege digital und sortiert ablegen

Mit der richtigen Routine ist die EÜR in wenigen Stunden pro Jahr erledigt.

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